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Schopenhauers Kosmos

 

 Geister. (Gespenster.)

1) Charakter und Problem der Geistererscheinung.

Es liegt schon im Begriff eines Geistes, dass seine Gegenwart uns auf ganz anderem Wege kund wird, als die eines Körpers. Was ein Geisterseher, der sich selbst recht verstände und auszudrücken wüsste, behaupten würde, ist bloß die Anwesenheit eines Bildes in seinem anschauenden Intellekt, vollkommen ununterscheidbar von dem, welches, unter Vermittlung des Lichtes und seiner Augen, daselbst von Körpern veranlasst wird, und dennoch ohne wirkliche Gegenwart solcher Körper; desgleichen, in Hinsicht auf das hörbar Gegenwärtige, Geräusche, Töne und Laute, ganz und gar gleich den durch vibrierende Körper und Luft in seinem Ohr hervorgebrachten, doch ohne die Anwesenheit oder Bewegung solcher Körper. Eben hier liegt die Quelle des Missverständnisses, welches alles für und wider die Realität der Geistererscheinungen Gesagte durchzieht. Nämlich die Geistererscheinung stellt sich dar völlig wie eine Körpererscheinung; sie ist jedoch keine, und soll es auch nicht sein. Es kommt folglich darauf an, zu begreifen, dass eine Einwirkung gleich der von einem Körper nicht notwendig die Anwesenheit eines Körpers voraussetze. Da nun alle Anschauung intellektual, d. h. (objektiv ausgedrückt) zerebral ist, indem die Sinnesempfindungen bloß den Stoff liefern, aus welchem allererst der Verstand (das Gehirn) diese Körperwelt durch Anwendung des ihm a priori bewussten Kausalitätsgesetzes und der apriorischen Formen Raum und Zeit aufbaut (vergl. Anschauung), so entsteht die Frage, ob nicht auch noch auf andere Weise, als durch die Sinnesempfindung, die Erregung des Gehirns zu diesem Anschauungsakte geschehen könnte. Warum sollte es aber nicht möglich sein, dass auch ein Mal eine von innen, vom Organismus selbst ausgehende Erregung zum Gehirn gelangen und von diesem mittelst seiner eigentümlichen Funktion eben so wie die normale, von der Sinnesempfindung ausgehende verarbeitet werden könnte? Bei einem Falle dieser Art würde die Frage entstehen, ob die dadurch hervorgebrachte Erscheinung nicht noch eine entferntere Ursache, als aus dem Innern des Organismus, d. h. eine äußere Ursache haben könnte, welche dann freilich in diesem Falle nicht physisch oder körperlich gewirkt haben würde. Weiter würde dann die Frage entstehen, welches Verhältnis die gegebene Erscheinung zur Beschaffenheit einer solchen entfernten äußeren Ursache haben könne, also ob sie Indizien über dieselbe enthielte, ja wohl gar ihr Wesen ausdrückte. Also käme es auch hier, wie bei der realen Körperwelt, auf die Beantwortung der Frage nach dem Verhältnis der Erscheinung zum Ding an sich an. (P. I, 241—243.)
Jedenfalls ist eine Geistererscheinung zunächst und unmittelbar nichts weiter, als eine Vision im Gehirn des Geistersehers. Dass von Außen ein Sterbender solche erregen könne, hat häufige Erfahrung bezeugt; dass ein Lebender es könne, ist ebenfalls, in mehreren Fällen, von guter Hand beglaubigt worden. Die Frage ist bloß, ob auch ein Gestorbener es könne. (P. I, 328.)

2) Kritik der Verwerfung der Geistererscheinungen.

Die Ableugnung a priori jeder Möglichkeit einer Geistererscheinung und das Verlachen des Glaubens an dieselbe kann auf nichts Anderem beruhen, als auf der Überzeugung, dass der Tod die absolute Vernichtung des Menschen sei. Denn so lange diese fehlt, ist nicht abzusehen, warum ein Wesen, das noch irgendwie existiert, nicht auch sollte irgendwie sich manifestieren und auf ein anderes, wenngleich in einem andern Zustande befindliches, einwirken können. Ist am Menschen außer der Materie noch irgend etwas Unzerstörbares; so ist wenigstens a priori nicht einzusehen, dass Jenes, welches die wundervolle Erscheinung des Lebens hervorbrachte, nach Beendigung derselben, jeder Einwirkung auf die noch Lebenden durchaus unfähig sein sollte. Die Sache wäre demnach allein a posteriori, durch die Erfahrung, zu entscheiden. (P. I, 312 fg.)
Man glaubt meistens die Realität einer Geistererscheinung umgestoßen zu haben, wenn man nachweist, dass sie subjektiv bedingt war; aber dieses Argument kann für Den kein Gewicht haben, welcher weiß, wie stark der Anteil subjektiver Bedingungen an der Erscheinung der Körperwelt ist, wie nämlich diese, samt dem Raum, darin sie dasteht, und der Zeit, darin sie sich bewegt, und der Kausalität, darin das Wesen der Materie besteht, also ihrer ganzen Form nach ein bloßes Produkt der Gehirnfunktionen ist, nachdem solche durch einen Reiz in den Nerven der Sinnesorgane angeregt worden; so dass dabei nur noch die Frage nach dem Dinge an sich übrig bleibt. — Die materielle Wirklichkeit der auf unsere Sinne von außen wirkenden Körper kommt freilich der Geistererscheinung so wenig zu, wie dem Traum, durch dessen Organ sie wahrgenommen wird, daher man sie immerhin einen Traum im Wachen nennen kann; allein im Grunde büßt sie dadurch ihre Realität nicht ein. Allerdings ist sie, wie der Traum, eine bloße Vorstellung und als solche nur im erkennenden Bewusstsein vorhanden; aber dasselbe lässt sich von unserer realen Außenwelt behaupten, da auch diese zunächst und unmittelbar uns nur als Vorstellung gegeben und, wie gesagt, ein Gehirnphänomen ist. Verlangt man eine anderweitige Realität derselben, so ist dies schon die Frage nach dem Ding an sich. Wie aber jedenfalls das Ding an sich, welches in der Erscheinung der Außenwelt sich manifestiert, toto genere von ihr verschieden ist; so mag es sich mit Dem, was in der Geistererscheinung sich manifestiert, analog verhalten, ja, was in Beiden sich kund gibt, vielleicht am Ende das Selbe sein, nämlich Wille. Dieser Ansicht entsprechend gibt es also hinsichtlich der objektiven Realität, wie der Körperwelt, so auch der Geistererscheinungen, einen Realismus, einen Idealismus und einen Skeptizismus, endlich aber auch einen Kritizismus, welcher letztere allein der richtige Standpunkt ist. (P. I, 318 fg.)

3) Grundfehler aller früheren Auffassung der Geistererscheinungen.

Die Doppelgänger, als bei welchen die erscheinende Person offenkundig am Leben, aber abwesend ist, auch in der Regel von ihrer Erscheinung nicht weiß, geben uns den richtigen Gesichtspunkt für die Erscheinungen Sterbender und Gestorbener, also die eigentlichen Geistererscheinungen an die Hand, indem sie uns lehren, dass eine unmittelbare reale Gegenwart, wie die eines auf die Sinne wirkenden Körpers, keineswegs eine notwendige Voraussetzung derselben sei. Gerade diese Voraussetzung aber ist der Grundfehler aller früheren Auffassung der Geistererscheinungen, sowohl bei der Bestreitung, als bei der Behauptung derselben. Jene Voraussetzung beruht nun wieder darauf, dass man sich auf den Standpunkt des Spiritualismus, statt auf den des Idealismus, gestellt hatte. Jenem nämlich gemäß ging man aus von der völlig unberechtigten Annahme, dass der Mensch aus zwei grundverschiedenen Substanzen bestehe, einer materiellen, dem Leibe, und einer immateriellen, der Seele. Nach der im Tode eingetretenen Trennung beider sollte nun die letztere, obwohl immateriell, einfach und unausgedehnt, doch noch im Raume existieren, nämlich sich bewegen, einhergehen und dabei von außen auf die Körper und ihre Sinne einwirken, gerade wie ein Körper, und demgemäß auch eben wie ein solcher sich darstellen. Dieser durchaus unhaltbaren, spiritualistischen Ansicht von den Geistererscheinungen gelten alle vernünftigen Bestreitungen derselben und auch Kants kritische Beleuchtung der Sache, welche den ersten, theoretischen Teil seiner Träume eines Geistersehers, erläutert durch Träume der Metaphysik ausmacht. Diese spiritualistische Ansicht, also die Annahme einer immateriellen und doch ortsungebundenen, imgleichen nach Weise der Materie auf Körper, mithin auch auf die Sinne wirkenden Substanz, hat man, um eine richtige Ansicht von den Geistererscheinungen zu erlangen, ganz aufzugeben und, statt ihrer, den idealistischen Standpunkt einzunehmen. (P. I, 243. 311. H. 329.)

4) Das Urphänomen, auf welches bei Erklärung der Geistererscheinungen zurückzugehen ist.

Eine uns sehr vertraute Erscheinung, nämlich der Traum, benimmt uns jeden Zweifel darüber, ob in unserm anschauenden Intellekt, oder Gehirn, anschauliche Bilder, vollkommen und ununterscheidbar gleich denen, welche daselbst die auf die äußeren Sinne wirkende Gegenwart der Körper veranlasst, ohne diesen Einfluss entstehen können. (P. I, 244.) Bei der Entstehung der Träume erhält das Gehirn, dieser alleinige Sitz und Organ aller Vorstellungen, eine rein physiologische Erregung aus dem Inneren des Organismus. Beim Einschlafen, als wo die äußern Eindrücke zu wirken aufhören und auch die Regsamkeit der Gedanken im Inneren des Sensoriums allmählich erstirbt, da werden alle jene Eindrücke, die aus dem inneren Nervenherde des organischen Lebens auf mittelbarem Wege heraufdringen zum Gehirn, imgleichen jede geringe Modifikation des Blutumlaufs, — Eindrücke, die viel zu schwach sind, als dass sie auf das wache Gehirn wirken könnten —, fühlbar und bringen eine Erregung der einzelnen Teile des Gehirns und seiner vorstellenden Kräfte hervor. Das Gehirn nimmt aus ihnen den Stoff und Anlass zu seinen Traumgestalten, so heterogen diese auch solchen Eindrücken sein mögen. Denn, wie alle Sinnesnerven sowohl von innen, als von außen, zu ihren eigentümlichen Empfindungen erregt werden können; auf gleiche Weise kann auch das Gehirn durch Reize, die aus dem Inneren des Organismus kommen, bestimmt werden, seine Funktion der Anschauung raumerfüllender Gestalten zu vollziehen; wo dann die so entstandenen Erscheinungen gar nicht zu unterscheiden sein werden von den durch Empfindungen in den Sinnesorganen veranlassten, welche durch äußere Ursachen hervorgerufen wurden.
Diese Tatsache nun, dass wir ein Vermögen haben zur anschaulichen Vorstellung raumerfüllender Gegenstände und zum Vernehmen und Verstehen von Tönen und Stimmen jeder Art, Beides ohne die äußere Anregung der Sinnesempfindungen — welches Vermögen sich am passendsten als Traumorgan bezeichnen lässt, — diese keinem Zweifel unterworfene Tatsache haben wir bei Erklärung der Geistererscheinungen festzuhalten; denn sie ist das Urphänomen, auf welches hier zurückzugehen ist. (P. I, 248—254.) Wir haben uns bei Erklärung der Geistererscheinungen stets zu erinnern. dass sämtliche durch das Traumorgan vollzogene Anschauungen von der gewöhnlichen, den wachen Zustand begründenden Wahrnehmung sich dadurch unterscheiden, dass bei der letzteren das Gehirn von außen, durch eine physische Einwirkung auf die Sinne erregt wird, wodurch es zugleich die Data erhält, nach welchen es, mittelst Anwendung seiner Funktionen, die empirische Anschauung zu Stande bringt; während hingegen bei der Anschauung durch das Traumorgan die Erregung vom Inneren des Organismus ausgeht und vom plastischen Nervensystem aus sich in das Gehirn fortpflanzt, welches dadurch zu einer der ersteren ganz ähnlichen Anschauung veranlasst wird, bei der jedoch, weil die Anregung dazu von der entgegengesetzten Seite kommt, also auch in entgegengesetzter Richtung geschieht, anzunehmen ist, dass auch die Schwingungen, oder überhaupt inneren Bewegungen der Gehirnfibern, in umgekehrter Richtung erfolgen und demnach erst am Ende sich auf die Sinnesnerven erstrecken, welche also das hier zuletzt in Tätigkeit Versetzte sind, statt dass sie, bei der gewöhnlichen Anschauung, zu allererst erregt werden. (P. I, 321.)

5) Was in der Geistererscheinung das von außen Einwirkende und welcher Art seine Einwirkung ist.

Da die wirkliche Geistererscheinung eine durch das Traumorgan vermittelte Anschauung ist, aber eine solche, die dennoch sich auf etwas wirklich Äußeres, empirisch Vorhandenes, also vom Subjekt ganz Unabhängiges bezieht; so fragt sich, was dieses Äußere ist und wie es auf das geistersehende Subjekt wirkt. Offenbar muss es mit dem Inneren des Organismus, von welchem aus die Anschauung erregt wird, in irgendeine Kommunikation getreten sein. Diese kann aber keine physische, sondern nur eine metaphysische, folglich nur eine im Ding an sich wurzelnde sein. Die Einwirkung kann demnach nur eine vom Willen als dem allen Individuen zu Grunde liegenden, die Schranken der Individuation durchbrechenden Ding an sich herrührende sein, also eine magische. Der Wille als Ding an sich liegt außerhalb des principii individuationis (Raum und Zeit), durch welches die Individuen gesondert sind; die durch dasselbe entstehenden Schranken sind also für ihn nicht da. Hieraus erklärt sich die unmittelbare Einwirkung der Individuen auf einander, unabhängig von ihrer Nähe oder Ferne im Raum, im Hellsehen und in den magischen Wirkungen. Indem der Wille des Einen, durch keine Schranken der Individuation gehemmt, also unmittelbar und in distans, auf den Willen des Andern wirkt, hat er eben damit auf den Organismus desselben, als welcher die Objektivation eben dieses Willens ist, eingewirkt. Wenn nun eine solche, auf diesem Wege das Innere des Organismus treffende Einwirkung sich auf dessen Lenker und Vorstand, das Gangliensystem, erstreckt und dann von diesem aus sich bis ins Gehirn fortpflanzt; so kann sie von diesem doch immer nur auf Gehirnweise, also zu anschaulichen Bildern, verarbeitet werden. Inzwischen wird eine Einwirkung jener Art noch immer das Gepräge ihres Ursprunges an sich tragen und dieses der im Gehirn hervorgerufenen Gestalt aufdrücken. Wirkt z. B. ein Sterbender durch starke Sehnsucht oder sonstige energische Willensintention auf einen Entfernten; so wird die Gestalt desselben sich im Gehirn des Anderen darstellen, d. h. ganz so wie ein Körper in der Wirklichkeit ihm erscheinen.
Da nun der Wille, sofern er Ding an sich ist, durch den Tod nicht zerstört wird; so lässt sich a priori nicht die Möglichkeit ableugnen, dass eine magische Wirkung der beschriebenen Art nicht auch sollte von einem bereits Gestorbenen ausgehen können. (P. I, 321—325.)

6) Schwierigkeiten bei der Annahme wirklicher Geistererscheinungen.

Wenngleich sich a priori nicht geradezu die Möglichkeit einer magischen, von einem bereits Gestorbenen ausgehenden Einwirkung ableugnen lässt, so lässt sich eine solche Möglichkeit jedoch auch nicht deutlich absehen und daher positiv behaupten, indem sie, wenn auch im Allgemeinen nicht undenkbar, doch, bei näherer Betrachtung, großen Schwierigkeiten unterworfen ist.
Diese Schwierigkeiten liegen teils auf der Seite des die Geister wahrnehmenden Subjekts, teils auf der objektiven Seite, d. h. auf der Seite des angenommenermaßen einwirkenden Verstorbenen.

a) Schwierigkeiten auf der subjektiven Seite.

Da wir das im Tode unversehrt gebliebene innere Wesen des Menschen uns zu denken haben als außer der Zeit und dem Raume existierend; so könnte eine Einwirkung desselben auf uns Lebende nur unter sehr vielen Vermittlungen, die alle auf unserer Seite lägen, Statt finden; so dass schwer auszumachen sein würde, wie viel davon wirklich von dem Verstorbenen ausgegangen wäre. Denn eine derartige Einwirkung hätte nicht nur zuvörderst in die Anschauungsformen des sie wahrnehmenden Subjekts einzugehen, mithin sich darzustellen als ein Räumliches, Zeitliches und nach dem Kausalitätsgesetz materiell Wirkendes; sondern sie müsste überdies auch noch in den Zusammenhang seines begrifflichen Denkens treten, indem er sonst nicht wissen würde, was er daraus zu machen hat, der ihm Erscheinende aber nicht bloß gesehen, sondern auch in seinen Absichten verstanden werden will. Demnach hätte dieser sich auch noch den beschränkten Ansichten und Vorurteilen des Subjekts, betreffend das Ganze der Dinge und der Welt, zu fügen und zu akkommodieren. Aber noch mehr, obwohl durch eine innere, aus dem Wesen an sich der Dinge entsprungene, also magische Einwirkung auf den Organismus, welche sich mittelst des Gangliensystems bis zum Gehirn fortpflanzt, zu Wege gebracht, wird die Geistererscheinung doch aufgefasst nach Weise der von Außen, mittelst Licht, Luft, Schall, Stoß und Duft auf uns wirkenden Gegenstände. Welche Veränderung müsste nicht die angenommene Einwirkung eines Gestorbenen bei einer solchen Übersetzung zu erleiden haben! (P. I, 325 fg.)

b) Schwierigkeiten auf der objektiven Seite.

Da der Wille allein eine metaphysische Wesenheit hat, vermöge welcher er durch den Tod unzerstörbar ist, der Intellekt hingegen als Funktion eines körperlichen Organs (des Gehirns) bloß physisch ist und im Tode untergeht, so ist die Art und Weise, wie ein Verstorbener von den Lebenden noch Kenntnis erlangen sollte, um solcher gemäß auf sie zu wirken, höchst problematisch. Nicht weniger ist es die Art dieses Wirkens selbst, da er mit der Leiblichkeit alle gewöhnlichen, d. i. physischen Mittel der Einwirkung auf Andere, wie auf die Körperwelt überhaupt verloren hat. Nur vermöge magischer Gewalt könnte er allenfalls selbst noch jetzt actio in distans, ohne körperliche Beihilfe, ausüben und demnach auf Andere direkt, ohne alle physische Vermittlung, einwirken, indem er ihren Organismus in der Art affizierte, dass ihren Gehirnen sich Gestalten anschaulich darstellen müssten, wie sonst nur in Folge äußerer Einwirkung durch die Sinne von demselben produziert werden.
Wenn wir daher auch eine wirkliche Einwirkung Gestorbener auf die Welt der Lebenden als möglich zugeben wollen, so könnte eine solche doch nur überaus selten und ganz ausnahmsweise Statt haben, weil ihre Möglichkeit an alle die angegebenen, nicht leicht zusammen eintretenden Bedingungen geknüpft wäre. (P. I, 326—328.)