Studenten.
Zur Verbesserung der Qualität der Studierenden auf Kosten ihrer
schon sehr überzähligen Quantität sollte gesetzlich bestimmt sein:
1) dass Keiner vor seinem zwanzigsten Jahre die Universität beziehen
dürfte, daselbst aber erst ein examen rigorosum in beiden alten
Sprachen zu überstehen hätte, ehe ihm die Matrikel erteilt würde.
Durch diese jedoch müsste er vom Militärdienste befreit sein; 2) sollte
gesetzlich bestimmt sein, dass Jeder auf der Universität im ersten Jahre
ausschließlich collegia der philosophischen Fakultät hören müsste und
vor dem zweiten Jahre zu denen der drei oberen Fakultäten gar nicht
zugelassen würde, diesen aber alsdann die Theologen zwei, die Juristen
drei, die Mediziner vier Jahre widmen müssten. (P. II, 524 fg.)