1) Absicht des Pönitentiarsystems.
Wie manche gute Handlungen im Grunde aus falschen Motiven,
auf wohlgemeinten Vorspiegelungen eines dadurch in dieser oder jener
Welt zu erlangenden eigenen Vorteils beruhen; so beruhen auch manche
Missetaten bloß auf falscher Erkenntnis der menschlichen Lebensverhältnisse.
Hierauf gründet sich das Amerikanische Pönitentiarsystem;
es beabsichtigt nicht, das Herz des Verbrechers zu bessern, sondern
bloß, ihm den Kopf zurechtzusetzen, damit er zu der Einsicht gelange,
dass Arbeit und Ehrlichkeit ein sichererer, ja leichterer Weg zum eigenen
Wohle sind, als Spitzbüberei (
E. 254 fg.)
2) Fehler des Pönitentiarsystems.
Zuwider dem wahren Prinzip des Strafrechts, eigentlich nicht den
Menschen, sondern nur die Tat zu strafen, damit sie nicht wiederkehre,
will das Pönitentiarsystem nicht sowohl die Tat, als den
Menschen strafen, damit er nämlich sich bessere. Dadurch setzt es den
eigentlichen Zweck der Strafe, Abschreckung von der Tat, zurück, um
den sehr problematischen der Besserung zu erreichen. Überall aber ist
es eine missliche Sache, durch ein Mittel zwei verschiedene Zwecke erreichen
zu wollen; wie viel mehr, wenn beide in irgend einem Sinne
entgegengesetzt sind. Erziehung ist eine Wohltat, Strafe soll ein
Übel sein; das Pönitentiargefängnis soll Beides zugleich leisten. (
W.
II, 683.)
3) Strafmittel des strengen Philadelphischen Pönitentiarsystems.
Das strenge Philadelphische Pönitentiarsystem macht mittelst Einsamkeit
und Untätigkeit bloß die Langeweile zum Strafwerkzeug,
und es ist ein so fürchterliches, dass es schon die Züchtlinge zum Selbstmord
geführt hat. (
W. I, 369 fg.)