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Schopenhauers Kosmos

 

 Pönitentiarsystem.

1) Absicht des Pönitentiarsystems.

Wie manche gute Handlungen im Grunde aus falschen Motiven, auf wohlgemeinten Vorspiegelungen eines dadurch in dieser oder jener Welt zu erlangenden eigenen Vorteils beruhen; so beruhen auch manche Missetaten bloß auf falscher Erkenntnis der menschlichen Lebensverhältnisse. Hierauf gründet sich das Amerikanische Pönitentiarsystem; es beabsichtigt nicht, das Herz des Verbrechers zu bessern, sondern bloß, ihm den Kopf zurechtzusetzen, damit er zu der Einsicht gelange, dass Arbeit und Ehrlichkeit ein sichererer, ja leichterer Weg zum eigenen Wohle sind, als Spitzbüberei (E. 254 fg.)

2) Fehler des Pönitentiarsystems.

Zuwider dem wahren Prinzip des Strafrechts, eigentlich nicht den Menschen, sondern nur die Tat zu strafen, damit sie nicht wiederkehre, will das Pönitentiarsystem nicht sowohl die Tat, als den Menschen strafen, damit er nämlich sich bessere. Dadurch setzt es den eigentlichen Zweck der Strafe, Abschreckung von der Tat, zurück, um den sehr problematischen der Besserung zu erreichen. Überall aber ist es eine missliche Sache, durch ein Mittel zwei verschiedene Zwecke erreichen zu wollen; wie viel mehr, wenn beide in irgend einem Sinne entgegengesetzt sind. Erziehung ist eine Wohltat, Strafe soll ein Übel sein; das Pönitentiargefängnis soll Beides zugleich leisten. (W. II, 683.)

3) Strafmittel des strengen Philadelphischen Pönitentiarsystems.

Das strenge Philadelphische Pönitentiarsystem macht mittelst Einsamkeit und Untätigkeit bloß die Langeweile zum Strafwerkzeug, und es ist ein so fürchterliches, dass es schon die Züchtlinge zum Selbstmord geführt hat. (W. I, 369 fg.)