Prozess, der gerichtliche.
Jeder gerichtliche Prozess liefert den förmlichsten und großartigsten
Syllogismus, und zwar in der ersten Figur. Die Zivil- oder Kriminal-Übertretung,
wegen welcher geklagt wird, ist die Minor; sie
wird vom Kläger festgestellt. Das Gesetz für solchen Fall ist die
Major. Das Urteil ist die Konklusion, welche daher, als ein Notwendiges,
vom Richter bloß
erkanntwird. (W. II, 120.)