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Schopenhauers Kosmos

 

 Grund. Satz vom zureichenden Grunde.

I. Allgemeines über den Satz vom zureichenden Grunde.

1) Sinn und Formel desselben.

Der allgemeine Sinn des Satzes vom Grunde läuft darauf zurück, dass immer und überall Jegliches nur vermöge eines Anderen ist. (G. 158.) Die allgemeine Formel desselben ist die Wolfische: Nihil est sine ratione cur potius sit quam non sit: Nichts ist ohne Grund warum es sei. (G. 5.)

2) Apriorität desselben.

Der Satz vom Grunde ist die Form, in der das stets durch das Subjekt bedingte Objekt, welcher Art es auch sei, überall erkannt wird, sofern das Subjekt ein erkennendes Individuum ist. (W. I, Vorrede XI.) Er ist der Ausdruck der allgemeinsten und durchgängigsten Form unseres Intellekts. An ihn und seine verschiedenen Gestalten ist unser gesamtes Erkennen und Begreifen gebunden. (W. II, 734 fg.) Der Satz vom Grunde ist ein synthetischer a priori. (G. 158.) Er ist der gemeinschaftliche Ausdruck für alle uns a priori bewussten Formen des Objekts (Zeit, Raum und Kausalität), und daher ist Alles, was wir rein a priori wissen, nichts, als eben der Inhalt des Satzes vom Grunde und was aus diesem folgt. In ihm ist also eigentlich unsere ganze a priori gewisse Erkenntnis ausgesprochen. (W. I, 6.)

3) Gebiet der Gültigkeit desselben.

Da der Satz vom Grunde in allen seinen Gestalten apriorisch ist, also in unserm Intellekt wurzelt; so darf er nicht auf das Ganze aller daseienden Dinge, die Welt, mit Einschluss dieses Intellekts, in welchem sie dasteht, angewendet werden. Denn eine solche, vermöge apriorischer Formen sich darstellende Welt ist eben deshalb bloße Erscheinung; was daher nur in Folge eben dieser Formen von ihr gilt, findet keine Anwendung auf sie selbst, d. h. auf das in ihr sich darstellende Ding an sich. Daher kann man nicht sagen: Die Welt und alle Dinge in ihr existieren vermöge eines Andern; welcher Satz der kosmologische Beweis des Daseins Gottes ist. (G. 158. W. I, Vorrede X. W. I, 96. W. II, 677. 734.) Jeder Grund kann nur innerhalb einer der den verschiedenen Arten von Gründen entsprechenden Klassen von Objekten unseres Vorstellungsvermögens, — die folglich, mit samt diesem Vermögen, sein Gebrauch schon als gegeben voraussetzt und sich diesseits hält, — gelten, nicht aber außerhalb derselben, oder gar außerhalb aller Objekte. (G. 160.) Es kann nicht genug eingeschärft werden, dass zwischen Subjekt und Objekt gar kein Verhältnis nach dem Satz vom Grunde Statt findet. Objekt und Subjekt gehen als erste Bedingung aller Erkenntnis dem Satze vom Grunde überhaupt vorher, da dieser nur die Form alles Objekts, die durchgängige Art und Weise seiner Erscheinung ist, das Objekt aber immer schon das Subjekt voraussetzt, zwischen beiden also kann kein Verhältnis von Grund und Folge sein. Beide liegen folglich außerhalb des Gebietes der Gültigkeit des Satzes vom Grunde. (W. I, 16. 38 fg.) Der Satz vom Grunde hat nur innerhalb des Gebietes der Objekte Geltung. Jedes irgend mögliche Objekt ist demselben unterworfen, d. h. steht in einer notwendigen Beziehung zu anderen Objekten, einerseits als bestimmt, andererseits als bestimmend; dies geht so weit, dass das ganze Dasein aller Objekte, sofern sie Objekte, d. h. Vorstellungen und nichts Anderes sind, ganz und gar zurückläuft auf jene ihre notwendige Beziehung zu einander, nur in solcher besteht, also gänzlich relativ ist. (W. I, 7.)

4) Wichtigkeit desselben.

Der Satz vom Grunde darf die Grundlage aller Wissenschaft genannt werden, da Wissenschaft kein bloßes Aggregat, sondern ein System von Erkenntnissen ist. Das eben unterscheidet jede Wissenschaft von dem bloßen Aggregat, dass ihre Erkenntnisse eine aus der andern, als ihrem Grunde folgen. Zudem enthalten fast alle Wissenschaften Kenntnisse von Ursachen, aus denen die Wirkungen sich bestimmen lassen, und eben so andere Erkenntnisse von Folgen aus Gründen. Das Warum, nach welchem die Wissenschaften fragen, die Notwendigkeit, nach der sie forschen, hat die apriorische Gewissheit, dass Alles einen Grund habe, zur Voraussetzung. Insofern ist also der Satz vom Grunde die Mutter aller Wissenschaften. (G. 4.) Auch findet sich, dass in jeder Wissenschaft Eine der Gestaltungen des Satzes vom Grunde vor den übrigen der Leitfaden ist, und dass nach diesem Prinzip sich die oberste Einteilung aller Wissenschaften ausführen lässt. (G. 157. W. I, 973 II, 139. — Vergl. Wissenschaft.)
Der Satz vom Grunde ist das Prinzip aller Erklärung. (G. 156. W. I, 88. — Vergl. Erklärung.)

5) Unbeweisbarkeit desselben.

Einen Beweis für den Satz vom Grunde zu suchen ist eine von Mangel an Besonnenheit zeugende Verkehrtheit. Denn jeder Beweis ist die Darlegung des Grundes zu einem ausgesprochenen Urteil, welches eben dadurch das Prädikat wahr erhält. Eben von diesem Erfordernis eines Grundes für jedes Urteil ist der Satz vom Grunde der Ausdruck. Wer nun einen Beweis, d. i. die Darlegung eines Grundes für ihn forderte, setzt ihn eben dadurch schon als wahr voraus, ja, stützt seine Forderung eben auf diese Voraussetzung, gerät also in einen Zirkel. (G. 23 fg.) Das Gewisseste und überall Unerklärbare ist der Inhalt des Satzes vom Grunde. Alle Erklärung ist Zurückführung auf ihn. Er ist sonach das Prinzip aller Erklärung und daher nicht selbst einer Erklärung fähig, noch ihrer bedürftig; da jede ihn schon voraussetzt und nur durch ihn Bedeutung erhält. Nun hat aber keine seiner Gestalten einen Vorzug vor der andern; er ist gleich gewiss und unbeweisbar als Satz vom Grunde des Seins, oder des Werdens, oder des Handelns, oder des Erkennens. (W. I, 88. 96. G. 156.)

6) Die vierfache Wurzel desselben und ihr gemeinschaftlicher Ursprung.

Der Satz vom zureichenden Grunde ist ein gemeinschaftlicher Ausdruck für vier ganz verschiedene Verhältnisse (vier Arten von Gründen und Folgen), deren jedes auf einem besonderen und (da der Satz vom zureichenden Grunde ein synthetischer a priori ist) a priori gegebenen Gesetze beruht. Diese vier Verhältnisse bilden die vierfache Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde. (G. 3. 27. 158.)
Gemäß nämlich den verschiedenen Klassen, in welche die Objekte zerfallen, erscheint jene notwendige Beziehung, welche der Satz vom Grunde im Allgemeinen ausdrückt, in verschiedenen Gestalten. (W. I, 7.) Von den vier, nach dem methodischen Grundsatz der Spezifikation gefundenen Gestalten muss nach dem Grundsatz der Homogenität (s. Methode) angenommen werden, dass, so wie sie in einem gemeinschaftlichen Ausdruck zusammentreffen, sie auch aus einer und derselben Urbeschaffenheit unseres ganzen Erkenntnisvermögens, als ihrer gemeinschaftlichen Wurzel, entspringen. (G. 158.) Diese Urbeschaffenheit besteht darin, dass Nichts, d. h. keine Vorstellung, kein Objekt des erkennenden Subjekts, ohne Zusammenhang mit Anderem ins Bewusstsein treten kann. Unser erkennendes Bewusstsein, als äußere und innere Sinnlichkeit (Rezeptivität), Verstand und Vernunft auftretend, zerfällt in Subjekt und Objekt. Objekt für das Subjekt sein und unsere Vorstellung sein ist das Selbe. Nun aber findet sich, dass alle unsere Vorstellungen unter einander in einer gesetzmäßigen und der Form nach a priori bestimmbaren Verbindung stehen, vermöge welcher nichts für sich Bestehendes und Unabhängiges, auch nichts Einzelnes und Abgerissenes, Objekt für uns werden kann. Diese Verbindung ist es, welche der Satz vom zureichenden Grunde, in seiner Allgemeinheit, ausdrückt. (G. 27.) Der Satz vom zureichenden Grunde ist Ausdruck der im Innersten unseres Erkenntnisvermögens liegenden Grundform einer notwendigen Verbindung aller unserer Objekte, d. h. Vorstellungen. (G. 90.) Es kann keine Vorstellung ohne allen Zusammenhang mit einer anderen in unser Bewusstsein kommen; dass aber dies nicht geschehen kann, ist eben die (gemeinschaftliche) Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde. (G. 146.)

II. Die vier Gestalten des Satzes vom zureichenden Grunde.

1) Geschichtliches.

Die Alten brachten es noch nicht zur deutlichen Unterscheidung zwischen der Forderung eines Erkenntnisgrundes zur Begründung eines Urteils und der einer Ursache zum Eintritt eines realen Vorganges. (G. 9.) Leibniz hat zuerst den Satz vom Grunde als einen Hauptgrundsatz aller Erkenntnis und Wissenschaft förmlich aufgestellt. Wolf ist der Erste, welcher die beiden Hauptbedeutungen desselben (Erkenntnisgrund und Ursache) ausdrücklich gesondert und ihren Unterschied auseinander gesetzt hat. (G. 17 fg.) Im Ganzen ergibt sich aus der geschichtlichen Übersicht des (vor Schopenhauer) über den Satz vom Grunde Gelehrten, dass man, obwohl erst allmählich und auffallend spät, auch nicht ohne öfter von Neuem in Verwechselungen und Fehlgriffe zu geraten, zwei Anwendungen des Satzes unterschieden hat: die eine auf Urteile, die, um wahr zu sein, immer einen Grund, die andere auf Veränderungen realer Objekte, die immer eine Ursache haben müssen. Man hat also noch nicht alle Fälle erkannt und unterschieden, in denen der Satz vom Grunde zur Frage Warum berechtigt. Erst Schopenhauer hat zu den beiden genannten Arten des Grundes (Erkenntnisgrund und Ursache) noch zwei hinzu entdeckt, die von jenen verschieden sind, den Seinsgrund und das Motiv. (G. 25)

2) Darlegung der vier Gestalten.

Der Satz vom Grunde hat vier verschiedene Gestalten, deren jede in einer anderen Klasse von Vorstellungen (von Objekten für das Subjekt) herrscht.

a) Satz vom Grunde des Werdens. (Gesetz der Kausalität.)

In dieser Gestalt herrscht der Satz vom Grunde in der Klasse der anschaulichen, vollständigen, empirischen Vorstellungen, d. h. im Gebiete der konkreten Gegenstände der empirisch realen Welt. Alle in dem Komplex der erfahrungsmäßigen Realität sich darstellenden Objekte sind, hinsichtlich des Ein- und Austritts ihrer Zustände, mithin in der Richtung des Laufes der Zeit, durch das Gesetz der Kausalität mit einander verknüpft, d. h. jede Veränderung ist Wirkung einer andern, ihr vorhergegangenen Veränderung, welche in Beziehung auf sie Ursache, in Beziehung auf eine dritte, ihr selbst wieder notwendig vorhergegangene Veränderung aber Wirkung heißt. Dies ist die anfangslose Kette der Kausalität. Das Gesetz der Kausalität steht demnach in ausschließlicher Beziehung auf Veränderungen und hat es nur mit diesen zu tun; es ist falsch, zu sagen, ein Objekt sei Ursache eines andern, da immer nur ein Zustand Ursache eines anderen ist. (G. 28—36. W. II, 46—50.)
Von der endlosen Kette der Ursachen und Wirkungen, welche alle Veränderungen leitet, aber nimmer sich über diese hinaus erstreckt, bleiben, eben deshalb, zwei Wesen unberührt: die Materie und die ursprünglichen Naturkräfte, jene als der Träger aller Veränderungen oder das, woran sie vorgehen; diese als Das, vermöge dessen die Veränderungen oder Wirkungen überhaupt möglich sind, Das, was den Ursachen die Fähigkeit zu wirken allererst erteilt. (G. 45 fg. 93.)
Die Kausalität, dieser Lenker aller und jeder Veränderung, tritt in der Natur unter drei verschiedenen Formen auf: als Ursache im engsten Sinn, als Reiz, und als Motiv. Eben auf dieser Verschiedenheit beruht der wahre und wesentliche Unterschied zwischen unorganischem Körper, Pflanze und Tier. (G. 46. — Über den Unterschied zwischen Ursache, Reiz und Motiv vergl.: Ursache.)

b) Satz vom Grunde des Erkennens.

In dieser Gestalt herrscht der Satz vom Grunde in der Klasse der abstrakten Vorstellungen, also der Begriffe. In Beziehung nämlich auf die Begriffsverhältnisse oder Urteile, in denen das Denken besteht, macht sich der Satz vom Grunde geltend als Satz vom Grunde des Erkennens. Als solcher besagt er, dass wenn ein Urteil eine Erkenntnis ausdrücken soll, es einen zureichenden Grund haben muss, durch den es sodann das Prädikat wahr erhält. (G. 105.)
Die Gründe, worauf ein Urteil beruhen kann, lassen sich in vier Arten einteilen, nach jeder von welchen dann auch die Wahrheit, die es erhält, eine verschiedene ist:
Erstens: Ein Urteil kann ein andres Urteil zum Grunde haben; dann ist seine Wahrheit eine logische, oder formale.
Zweitens: Ein Urteil kann eine durch die Sinne vermittelte Anschauung, mithin Erfahrung, zum Grunde haben; dann hat es materielle Wahrheit, welche, sofern das Urteil sich unmittelbar auf die Erfahrung gründet, empirische Wahrheit ist.
Drittens: Ein Urteil kann die a priori von uns angeschauten Formen des Raumes und der Zeit, oder das uns a priori bewusste Gesetz der Kausalität, also die im Verstande und der reinen Sinnlichkeit liegenden Formen der Erkenntnis, welche die Bedingungen der Möglichkeit aller Erfahrung sind, zum Grunde haben. Seine Wahrheit ist alsdann eine transzendentale. Solche Urteile enthält die reine Mathematik und die reine Naturwissenschaft.
Viertens: Ein Urteil kann die in der Vernunft gelegenen formalen Bedingungen alles Denkens (die Denkgesetze) zum Grunde haben; seine Wahrheit ist alsdann eine metalogische. (G. 105—110.)

c) Satz vom Grunde des Seins.

In dieser Gestalt herrscht der Satz vom Grunde in derjenigen Klasse der Vorstellungen, welche den formalen Teil der konkreten Objekte der empirisch realen Welt bilden, d. h. in den apriorischen Anschauungen der Formen des Raumes und der Zeit. In der Zeit bildet die Folge ihrer Momente und im Raume die Lage seiner sich ins Unendliche wechselseitig bestimmenden Teile eine eigentümliche Klasse von Verhältnissen, die weder nach dem Gesetze der Kausalität (Grund des Werdens), noch nach dem Grunde des Erkennens, sondern nach dem Seinsgrund verknüpft sind. Die Gleichheit der Winkel z. B. im Triangel ist nicht Ursache, noch auch bloßer Erkenntnisgrund der Gleichheit der Seiten, sondern Grund des So-Seins. Ebenso sind die auf einander folgenden Zeitmomente weder nach dem Werdens-, noch nach dem Erkenntnisgrunde verknüpft, sondern nach dem Seinsgrunde; denn durch sein bloßes Dasein, dessen Eintritt jedoch unausbleiblich war, hat der jetzige Augenblick den vorhergehenden in den bodenlosen Abgrund der Vergangenheit gestürzt und unwiederbringlich gemacht, um selbst wieder eben so schnell vertilgt zu werden. (W. I, 8. G. 25 fg. 130 ff.)

d) Satz vom Grunde des Handelns. (Gesetz der Motivation.)

In dieser Gestalt herrscht der Satz vom Grunde in einer eigenen Klasse von Gegenständen des Subjekts (Vorstellungen), die Jedem nur mittelst des inneren Sinnes, oder im Selbstbewusstsein gegeben ist. Es sind dies die Willensakte: Entschlüsse und Handlungen. Hier tritt der Satz vom Grund als Gesetz der Motivation auf. Jeder Willensakt hat nämlich ein Motiv, das in einer bloßen Vorstellung besteht, zur Ursache und ist ohne ein solches eben so undenkbar, wie die Bewegung eines leblosen Körpers ohne Stoß, oder Zug. Das Motiv gehört im strengsten Sinne zu den Ursachen, denn es ist eine der drei unter der ersten Gestalt des Satzes vom Grunde aufgeführten Formen der Kausalität. Aber, weil die Erkenntnisart der Motivation eine von der der Kausalität verschiedene ist, da die Einwirkung des Motivs von uns nicht bloß, wie die der anderen Arten von Ursachen, von außen und daher nur mittelbar, sondern zugleich von innen, ganz unmittelbar erkannt wird, die Motivation also die Kausalität von innen gesehen ist, so ist dieselbe als eine besondere und eigentümliche Gestalt des Satzes vom Grunde auszuführen. (G. 144 fg.)

III. Vergleichungen und Folgerungen.

1) Die Folge (in der einen Gestalt) als Grund (in der andern).

Die Einsicht in einen Seinsgrund kann Erkenntnisgrund werden, eben wie auch die Einsicht in das Gesetz der Kausalität und seine Anwendung auf einen bestimmten Fall Erkenntnisgrund der Wirkung ist. Dadurch wird aber keineswegs die gänzliche Verschiedenheit zwischen Grund des Seins, des Werdens und des Erkennens aufgehoben. In vielen Fällen ist Das, was nach einer Gestaltung des Satzes vom Grunde Folge ist, nach der anderen Grund; so ist sehr oft die Wirkung Erkenntnisgrund der Ursache. Z. B. das Steigen des Thermometers ist, nach dem Gesetze der Kausalität, Folge der vermehrten Wärme; nach dem Satze vom Grunde des Erkennens aber ist es Grund, Erkenntnisgrund der vermehrten Wärme, wie auch des Urteils, welches diese aussagt. (G. 131 fg.)

2) Wechselseitigkeit (Reziprozität) der Gründe.

Der Seinsgrund im Raume hat, weil im Raume keine Sukzession ist, das Eigentümliche, dass bei demselben ein Analogon der sogenannten Wechselwirkung stattfindet, da jede Linie in Hinsicht auf ihre Lage sowohl bestimmt durch alle andern, als sie bestimmend ist und es nur Willkür ist, wenn man irgend eine Linie bloß als die anderen bestimmend und nicht als durch sie bestimmt betrachtet. (G. 132. 152.)
Hingegen das Gesetz der Kausalität lässt keine Reziprokation zu, da die Wirkung nie die Ursache ihrer Ursache sein kann, weshalb der Begriff der Wechselwirkung, seinem eigentlichen Sinne nach, nicht zulässig ist. (G. 42. 153. W. I, 544—549.)
Eine Reziprokation nach dem Satz vom Grunde des Erkennens könnte nur bei Wechselbegriffen stattfinden, indem nur die Sphären dieser sich gegenseitig decken. Außerdem gibt sie den circulus vitiosus. (G. 153.)

3) Reihen der Gründe und Folgen.

Die Reihe der Werdensgründe (Ursachen) geht, da hier jede Bedingung immer wieder durch eine vorhergängige bedingt ist, rückwärts (a parte ante) ins Unendliche (in infinitum). — Die Reihe der Seinsgründe im Raume ist ebenfalls eine unendliche und zwar nach allen Dimensionen. In der Zeit hat die Reihe der Seinsgründe sowohl rückwärts als vorwärts (a parte ante und a parte post) eine unendliche Ausdehnung, indem jeder Augenblick durch einen früheren bedingt ist und den folgenden notwendig herbeiführt. — Die Reihe der Erkenntnisgründe dagegen endigt immer irgendwo, nämlich entweder in einer empirischen, oder transzendentalen, oder metalogischen Wahrheit. (S. Satz vom Grunde des Erkennens.) — Von den Motiven (Gründen des Handelns) gibt es zwar Reihen, indem der Entschluss zur Erreichung eines Zweckes Motiv wird des Entschlusses zu einer ganzen Reihe von Mitteln; doch endigt diese Reihe immer rückwärts (a parte priori) in einem letzten Motiv, sei dieses nun ein reales, anschauliches Objekt, oder ein bloßer Begriff, welches ursprünglich vermochte, diesen individuellen Willen in Bewegung zu setzen. (G. 155—157.)

4) Die vierfache Notwendigkeit.

Das Verhältnis des Grundes zur Folge, in allen seinen Gestalten, ist ein notwendiges, ja es ist überhaupt der Ursprung, wie die alleinige Bedeutung des Begriffes der Notwendigkeit. Es gibt keine andere Notwendigkeit, als die der Folge, wenn der Grund gegeben ist, und es gibt keinen Grund, der nicht Notwendigkeit der Folge herbeiführte. (W. I, 88. G. 91. 153.)
Gemäß den vier Gestalten des Satzes vom Grunde gibt es demnach eine vierfache Notwendigkeit: 1) die logische, nach dem Satze vom Erkenntnisgrunde, vermöge welcher aus den Prämissen die Konklusion folgt; 2) die physische, nach dem Gesetze der Kausalität, vermöge welcher aus der Ursache die Wirkung hervorgeht; 3) die mathematische, nach dem Satz vom Grunde des Seins, vermöge welcher jedes von einem wahren geometrischen Lehrsatze ausgesagte Verhältnis so ist, wie er es besagt, und jede richtige Rechnung unwiderleglich bleibt; 4) die moralische, vermöge welcher jeder Mensch, auch jedes Tier, nach eingetretenem Motiv, die Handlung vollziehen muss, welche seinem angeborenen und unveränderlichen Charakter gemäß ist. (G. 154.)

5) Relativität der dem Satz vom Grunde unterworfenen Objekte.

Da der Satz vom Grunde in allen seinen Gestaltungen das Prinzip der Dependenz, Relativität, Endlichkeit in allen Objekten für das Subjekt ist, so folgt, dass vermöge des Satzes vom Grunde, als der allgemeinen Form aller Objekte des Subjekts, diese Objekte selbst durch und durch nur in der Relation zu einander bestehen, nur ein relatives, bedingtes Dasein haben, nicht ein absolutes, ein Bestehen an und für sich. Jene Instabilität, die der Satz vom Grunde den Objekten erteilt, ist am auffallendsten und sichtbarsten in seiner einfachsten Gestaltung, der Zeit. In ihr ist jeder Augenblick nur, sofern er den vorhergehenden vertilgt hat, um selbst wieder eben so schnell vertilgt zu werden. Dieselbe Richtigkeit aber, die uns hier augenfällig entgegentritt, lässt sich auch in allen anderen Gestalten des Satzes vom Grunde wiedererkennen und es lässt sich einsehen, dass wie die Zeit, so auch der Raum, und wie dieser, so auch Alles, was in ihm und der Zeit zugleich ist, Alles also, was aus Ursachen oder Motiven hervorgeht, nur ein relatives Dasein hat, nur durch und für ein Anderes, ihm gleichartiges, d. h. wieder nur eben so bestehendes ist, — eine Ansicht, deren Wesentliches alt ist und in den bedeutendsten Philosophien und Religionen, wenn auch in verschiedenen Ausdrücken, wiederkehrt. (W. I, 8 fg. H. 417—420. G. 158.)

6) Unzulässigkeit des unbestimmten Gebrauchs des Wortes Grund.

Es gibt so wenig einen Grund überhaupt, wie einen Triangel überhaupt, außer in einem abstrakten, durch diskursives Denken gewonnenen Begriff, der als Vorstellung aus Vorstellungen nichts weiter ist, als ein Mittel, Vieles durch Eines zu denken. Wie jeder Triangel spitz-, oder recht- oder stumpfwinklig, gleichseitig, oder gleichschenklig oder ungleichseitig sein muss; so muss auch jeder Grund zu einer der vier möglichen Arten von Gründen gehören. An jeden Philosophen daher, der bei seinen Spekulationen von einem Grunde spricht, ist die Forderung zu stellen, dass er bestimme, welche Art von Grund er meine. (G. 158—160.) Jeder, der auf den Satz vom Grund einen Schluss gründet, hat die Verbindlichkeit, genau zu bestimmen, auf welche der verschiedenen, dem Satze zum Grunde liegenden Notwendigkeiten er sich stütze und solche durch einen eigenen Namen zu bezeichnen. (G. 3.) Man darf nicht, an den abstrakten Ausdruck Grund sich haltend, die verschiedenen Klassen von Gründen konfundieren. (W. I, 575.)